Cocoon Luxusbetten AGB

§ 1. Allgemeines – Geltungsbereich

  • Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
  • Der Gegenstand dieses Vertrages ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrag sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in dem zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrag sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich niedergelegt.

§ 2. Vertragspartner

Ihr Vertragspartner ist: HGC Cocoon GmbH, Benrather Str. 11, 40212 Düsseldorf

Hotline: 0800 5367540 

E-Mail: info@hgc24.com

Vertreten durch den Geschäftsführer: Vaia Jakobs

 

Eingetragen im Handelsregister des AG Düsseldorf unter der Registernummer HRB 65789

 

Ust.-Identifikations-Nr.: DE278511947

§ 3. Angebot, Annahme

  • Die HGC Cocoon Gmbh bietet in Ihren Filialen verschiedene Produkte, insbesondere Betten zum Kauf an. Diese Angebote richten sich an gewerbliche und nicht gewerbliche Nutzer unserer Shops.
  • Mit Einstellung der Produkte und deren Präsentation auf unserer Webseite geben wir kein rechtlich bindendes Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab.

§ 4. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nur bei einer Bestellung im Fernabsatz, also im Distanzhandel, unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln, wie Telefon, Internet oder dem Katalogbestellschein. Für Kaufverträge die vor Ort in einer unserer Filialen geschlossen wurden besteht somit kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 5. Preise – Zahlungsbedingungen

  • Sämtliche Preisangaben in unseren Filialen sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Transportkosten können anfallen.
  • Um eine Bestellung auszulösen ist eine Anzahlung von 30% des Brutto-Verkaufspreises notwendig.
  • Folgende Zahlungsmöglichkeiten haben Sie im Shop:
    • EC-Karte
    • Kreditkarte
    • Barzahlung
  • Die gesamte Restzahlung ist vor oder bei Lieferung zu bezahlen. Unsere Lieferanten sind – auch wenn es sich hierbei um von uns beauftragte Dritte handelt – inkassobevollmächtigt.
  • Folgende Zahlungsmöglichkeiten haben Sie, sollten Sie nicht unseren Shop besuchen:
    • Barzahlung beim Lieferanten
    • Überweisung vor Erhalt der Ware 
  • Bei Überweisung der Restzahlung behalten wir uns vor Kundenware zurückzuhalten, sollte die Restzahlung am Tag der geplanten Lieferung nicht auf unserem Konto eingegangen sein.
  • Bei Barzahlung der Restzahlung behalten wir uns vor Kundenware zurückzuhalten oder gegebenenfalls wieder beim Kunden zu demontieren sollte der Kunde die nötige Restzahlung vor Ort nicht leisten können.
  • Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6. Lieferzeit, Annahmeverzug, Lieferverzug

  • Wird lediglich eine unverbindliche Lieferfrist oder ein unverbindlicher Liefertermin vereinbart, kann der Käufer uns erst 30 Tage nach Ablauf dieser unverbindlichen Lieferfrist oder dieses unverbindlichen Liefertermins auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.
  • Wird lediglich eine unverbindliche Lieferfrist oder ein unverbindlicher Liefertermin vereinbart, werden wir rechtzeitig im Voraus mit dem Kunden Kontakt aufnehmen, um einen definitiven Liefertermin zu vereinbaren.
  • Der Beginn einer von uns angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  • Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  • Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Dies beinhaltet auch anfallende Lagerkosten, soweit nicht gemäß Absatz 6 etwas anderes vereinbart wurde. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
  • Wird zwischen dem Kunden und uns ein fester Liefertermin vereinbart und kann der Kunde diesen Liefertermin nicht wahrnehmen, hat er dies spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin unserer Planungsabteilung Telefon: +49(0) 211 5367540 mitzuteilen. Teilt der Kunde seine Verhinderung erst später mit oder treffen wir bzw. der von uns beauftragte Transportunternehmer den Kunden am vereinbarten Liefertag nicht zu Hause an, besteht unser Schaden im Sinne des Absatzes (5) insoweit aus den Kosten der vergeblich veranlassten Lieferung. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens im Sinne des Absatzes (5) bleibt vorbehalten.
  • Sofern die Voraussetzungen von Abs. (5) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  • Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
  • Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern uns kein Vorsatz zur Last gelegt wird, ist unsere Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  • Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  • Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

§ 7. Aufbewahrung nach dem vereinbarten Lieferzeitpunkt

  • Teilt der Kunde uns spätestens zwei Werktage vor der vereinbarten Lieferung mit, dass er einen späteren als den ursprünglich vereinbarten Liefertermin wünscht, lagern wir die gekaufte Ware auf Wunsch des Kunden noch bis zu 30 Tage lang kostenlos bei uns ein.
  • Ab dem 31. Tag nach Ablauf des vereinbarten Lieferzeitpunktes berechnen wir Lagerkosten in Höhe von 20,00 € pro Woche, sofern der Kunde uns nicht im Einzelfall einen niedrigeren Schaden nachweist.
  • Haben wir mit dem Kunden als Liefertermin eine Kalenderwoche vereinbart, beginnen die 30 Tage gemäß Absatz (1) erst nach Ablauf des letzten Tages der als Liefertermin vereinbarten Kalenderwoche zu laufen.

§ 8. Zugänglichkeit des Lieferortes, ausreichender Platz

  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Zugang zu dem Ort (Haus, Etage und Raum), an den das gekaufte Produkt geliefert und an dem es montiert werden soll, frei ist.
  • Über besondere örtliche Begebenheiten, welche die Lieferung erschweren können, muss der Kunde uns rechtzeitig vor der Lieferung informieren.
  • Sollten für die Lieferung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Hilfsmittel, wie etwa ein Kran oder eine Hebebühne, erforderlich sein, sind diese vom Kunden zu stellen. Dies gilt auch für etwa erforderliche Genehmigungen zum Einsatz dieser Hilfsmittel. Der Kunde ist in diesem Fall auch dafür verantwortlich, dass die örtlichen Gegebenheiten für den Einsatz des Hilfsmittels geeignet sind.
  • Auf Wunsch des Kunden können wir selbst für Hilfsmittel im Sinne des Absatzes (3) sorgen, wenn er uns dies rechtzeitig vor der Lieferung mitteilt. Die Kosten für solche Hilfsmittel trägt der Kunde. Hierüber ist vor der Lieferung zwischen den Parteien eine Einigung zu erzielen.
  • Der Kunde ist weiter dafür verantwortlich, dass an dem Ort, an dem das Produkt montiert werden soll, ausreichend Platz zur Verfügung steht und dass der Untergrund eben ist.
  • Unser Lieferpersonal bzw. das durch uns eingesetzte Lieferpersonal externer Dritter wird bei der Lieferung alle bestehenden Sicherheitsvorschriften beachten. Dies beinhaltet auch, dass das Lieferpersonal seine Sicherheitsschuhe nicht ausziehen und dass es Leitern nur auf festem Untergrund (also zum Beispiel nicht auf einem Flachdach) platzieren darf.

§ 9. Mängelhaftung, Mängelanzeige

  • Die Verjährungsfrist für gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware. Abweichend hiervon beträgt die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche bei gebrauchten Produkten, insbesondere solchen, die als Ausstellungsstücke verkauft werden (z.B. mit der Bemerkung „Sale“, „Original aus der Ausstellung“ oder „Abverkauf“), nur ein Jahr.
  • Der Käufer ist verpflichtet die gelieferte Ware unverzüglich bei Lieferung zu prüfen und eventuelle Mängel dem Verkäufer im Rahmen einer Mängelrüge anzuzeigen. Erfolgt die Mängelrüge nicht innerhalb von einem Werktag, verliert der Käufer seinen Anspruch auf Behebung des Mangels, Ersatz oder Schadensersatz.
  • Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Maßen, Mustern, Farben, Beschaffenheit, usw. sowie Änderungen in Konstruktion und Ausführung der Ware stellen keinen Mangel dar. Alle Maße sind ca.-Angaben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn wir eine Garantie für konkrete Maße, Muster, Farben, Beschaffenheit, usw. übernommen haben.
  • Absatz 2 gilt entsprechend für handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Verfärbungen der von uns eingesetzten Materialien (z.B. Holz, Textilien, Stoffe, Leder) sowie handelsübliches oder technisch nicht vermeidbares Quellen und Schwinden (umgangssprachlich „Arbeiten“) des von uns eingesetzten Holzes.
  • Ein geringfügiger lokaler Höhenverlust der Matratze durch das Gewicht des Benutzers ist technisch nicht zu vermeiden und stellt ebenfalls keinen Mangel dar, sofern wir nicht im Einzelfall eine abweichende Garantie übernommen haben. Entsprechendes gilt auch für handelsübliche und technisch nicht vermeidbare Änderungen der Form und Härte der Matratze durch den gewöhnlichen Gebrauch von bis zu 15 %.
  • Wir haften ferner nicht für Schäden, die an den von uns gelieferten Produkten dadurch entstehen, dass diese unsachgemäß verwendet oder durch den Kunden unsachgemäß selbst repariert werden.
  • Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien inklusive der Garantie auf Feder- und Rahmenbruch gemäß § 11 treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von § 9 Absatz 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus § 11 bzw. den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.
  • Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  • Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen für das auf der Rechnung aufgeführt mangelhafte Produkt, nicht aber für den gesamten Auftrag.
  • Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  • Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  • Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  • Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 10. Rücktritt in sonstigen Fällen

  • Will der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dass ein gesetzliches Rücktrittsrecht oder ein Fall des § 9 vorliegt, behalten wir uns vor, den Rücktritt dennoch zu akzeptieren.
  • Akzeptieren wir den Rücktritt nach Absatz 1, berechnen wir dem Kunden als Kompensation dafür, dass wir das zurückzunehmende Produkt nur noch beschränkt weiterverwenden können, und als Entschädigung für den bei uns entstehenden Verwaltungsaufwand einen pauschalen Betrag in Höhe von 30 % des Gesamtkaufpreises, wenn wir den Kunden noch nicht zwecks Absprache eines Liefertermins kontaktiert haben und in Höhe von 50 % des Gesamtkaufpreises, wenn wir den Kunden bereits zwecks Absprache eines Liefertermins kontaktiert haben.

§ 11. Garantie auf Rahmenbruch

  • Neben der Mängelhaftung gemäß § 9 gewähren wir unseren Kunden unter den nachfolgenden Bedingungen eine 25-jährige Garantie ab dem Moment der Lieferung, dass bei den von uns gelieferten Boxspringbetten kein Feder- und/oder Rahmenbruch auftritt.
  • Die Garantie gilt nicht für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung des Boxspringbettes zurückzuführen sind.
  • Die Garantie gilt nur für den Käufer persönlich und nicht für etwaige Rechtsnachfolger. Sie kann nicht auf Dritte übertragen werden.
  • Der Käufer muss die Rechte aus dieser Garantie unverzüglich nach Entdeckung des Defekts dem Kundenservice der Verkaufsstelle, bei der er das Boxspringbett gekauft hat, melden. Dabei hat er die Originalrechnung vorzulegen.
  • Beruft sich der Kunde auf die Rechte aus dieser Garantie, haben wir zunächst das Recht, den Defekt zu beseitigen. Sollte dies nicht gelingen, können wir das defekte Produkt gegen ein gleiches oder, falls das gekaufte Modell nicht mehr lieferbar ist, gegen ein gleichwertiges Produkt eintauschen.
  • Berufen wir uns auf eine Unverhältnismäßigkeit der Reparatur oder des Austausches des Produktes, hat der Kunde stattdessen ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises. Im Falle eines Rücktritts hat der Kunde uns eine angemessene Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Produkts zu zahlen. Im Falle eines unwesentlichen Defekts besteht kein Rücktrittsrecht.
  • Im Falle einer Reparatur oder eines Austausches beginnt die Garantiezeit nicht erneut zu laufen. Es gilt vielmehr, auch für ausgetauschte Teile, die ursprüngliche Garantiezeit.

§ 12. Eigentumsvorbehaltssicherung

  • Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

§ 13. Gerichtsstand – Erfüllungsort

  • Falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 14. Weitergabe von Daten

Ihr Name, die gewünschte Lieferadresse und Ihre E-Mail- Adresse werden zur Durchführung der Bestellung an den von uns beauftragten Transportdienstleister weitergegeben. Die Weitergabe Ihres Namens und der Lieferanschrift ist erforderlich, um den Versand an die von Ihnen gewünschte Adresse zu ermöglichen. Die Weitergabe Ihrer E-Mail-Adresse erfolgt, damit der von uns beauftragte Transportdienstleister Sie über den aktuellen Status der Sendung informieren und Ihnen einen Link zur Sendungsverfolgung zusenden kann. 

§ 15. Bonitätsprüfung
Unser Unternehmen prüft und monitort regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen, Anschriften und Geburtsdatum an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: Für Verbraucher: Informationen nach EU-DSGVO | Boniversum

Garantiebedingungen Matratzen & Topper